Häufig wird sie genannt, wenn es um die gerechte Verteilung von Finanzmitteln geht, die Kommunale Familie. Der Zusammenschluss aus Städte und Gemeinden und dem Landkreis, verbunden in einer Schicksalsgemeinschaft. Keiner kann ohne den Erfolg des anderen selbst erfolgreich sein. Ein wesentlicher „Knackpunkt“ an der Beziehung zueinander ist jedes Jahr die Diskussion um die Kreisumlage. Und auch für 2019 stehen vielfältige Diskussionen dazu an. Die Kreisumlage regelt, wieviel an den Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden dann der Landkreis erhält. Bereits jetzt liegen die Orientierungsdaten des Innenministeriums für das kommende Jahr vor, aus denen man die Einnahmen ableiten kann. Der Kreistagsabgeordnete Dirk Steinhausen (Freie Wählergruppe- Wir für Teltow-Fläming) hatte schon einen Hebesatz von 42 Prozent vorgeschlagen, also 2,5 Prozent unter dem jetzigen Ist-Stand. Begründet hat er dies mit 17 Mio. Euro Mehreinnahmen.

Aber inzwischen gärt es gerade bei den Bürgermeistern im Landkreis.

Denn die Kreisumlage ist 2017 von 46 Prozent für den Haushalt 2018 auf 45,5 Prozent gesenkt worden. Um dann im Juni 2018 durch einen Nachtragshaushalt  auf 44,5 Prozent erneut reduziert zu werden. Der Nachtragshaushalt ist mit großer Mehrheit beschlossen worden und die Landrätin lief sich in den Medien für die erneute Absenkung „feiern“.

Entgegen dem politischen Willen  des Kreistages hat es die Kreisverwaltung bis heute nicht geschafft die 44,5 Prozent in einem Bescheid festzusetzen. Also zahlen alle Städte und Gemeinden immer noch die 45,5 Prozent Kreisumlage. Somit wird den Gemeinden Liquidität entzogen, entgegen dem politischen Wunsch des Kreistages. Dies führt zu Frustration und bringt die Leute auf die Barrikaden,“ erläutert Steinhausen die Problemstellung. Warum der Landkreis die Bescheide nicht erstellt, ist nicht klar. Es gibt hier Vermutungen, dass es wohl rechtliche Bedenken geben soll. „So geht man aber in der viel beschworenen kommunalen Familie nicht miteinander um. Mich ärgert, dass wir als Kreistagsabgeordnete etwas in gutem Glauben beschließen und dann wird es heimlich nicht umgesetzt. Das kann nicht sein. Hier muss die Landrätin Rede und Antwort stehen, ob sie überhaupt noch kooperativ mit den Bürgermeistern zusammenarbeiten möchte.

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